Das Grundbuch Berlin & Brandenburg, das die jeweiligen Grundbuchämter der Amtsgerichte verwalten, gibt Auskunft über die privatrechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Hypotheken und andere Belastungen) einer Immobilie oder eines Grundstückes.
Die elektronische Version Grundbuch Berlin & Brandenburg
Für Berlin gilt: Der Blick in das maschinell geführte Online-Grundbuch Berlin & Brandenburg mit einer Zulassungsgenehmigung erlaubt direkt vom Büro per PC (automatisiertes Abrufverfahren) aktuelle Informationen aus dem Grundbuch. Und informiert auch über den Stand der Bearbeitung von Anträgen zu einem Grundbucheintrag. Allerdings erfordert auch die Teilnahme am kostenpflichtigen automatisierten Abrufverfahren den Nachweis eines berechtigten Interesses. Dieses muss bei einer Einsicht in das Grundbuch vorhanden sein. Zusätzliche Voraussetzung für die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren:
· Ein hohes Quantum an Abrufe
· Eilbedürftigkeit der Übermittlungen
· Zulassung durch die Präsidentin des Kammergerichts
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Einsicht ins Grundbuch Berlin & Brandenburg bei den örtlichen Grundbuchämtern getätigt werden. Fragen zu dem gesamtem Grundbuch-Eintragungs-Verfahren sind mit den örtlichen Grundbuchämtern zu klären. Wenn es um die Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren geht, ist die Präsidentin des Kammergerichts – Zentrale Grundbuchdatenstelle – in Berlin zuständig.
SolumWEB – das automatisierte Abrufverfahren für Brandenburg
Für Brandenburg gilt: Das automatisierte Abrufverfahren SolumWEB erlaubt im Land Brandenburg Einsicht in das jeweils zuständige Grundbuch Berlin & Brandenburg zu erhalten. Das Grundbuchportal kann unter https://grundbuch.brandenburg.de aufgerufen werden.
Der Online-Dienst für das automatisierte Abrufverfahren SolumWEB gewährt dem im § 133 GBO genannten Teilnehmerkreis, unter Vorlage einer entsprechenden Anforderung, Einsicht in Grundbuch-Inhalte und die Hilfsverzeichnisse (Aktualitätsnachweis, Markentabelle, Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis). Eine Such-Funktion über Flurstücks- und Eigentümerangaben kann nicht bekannte Grundbücher ermitteln.
Um am automatisierten Abrufverfahren SolumWEB teilzunehmen, ist die Genehmigung des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erforderlich. Hierfür gelten ebenfalls wie beim Grundbuch Berlin & Brandenburg die Bestimmungen des § 133 GBO. Es gibt die eingeschränkte und uneingeschränkte Grundbucheinsicht.
Eingeschränkte Grundbuch-Einsicht:
Zum Beispiel für Banken, Sparkassen und den GBV-Versorgungsunternehmen. Aber auch hier ist ein berechtigtes Interesse für jeden Abruf erforderlich.
Uneingeschränkte Grundbucheinsicht:
Erhalten beispielsweise Notare, amtlich bestellte Vermessungsingenieure, Gerichte und Behörden. Sie müssen das berechtigte Interesse nicht gesondert versichern.
Der besondere Hinweis:
Das regionale, automatisierte Grundbuch-Abrufverfahren bedeutet keine bundesweite Zulassung.
Grundbuch Berlin & Brandenburg Angelegenheiten sind auf folgende Gerichtsstandorte aufgeteilt:
Die acht seit Februar 2011 für Berlin zuständigen Amtsgerichte in Grundbuch-Angelegenheiten: Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg (und Zweigstelle Hohenschönhausen), Mitte, Schöneberg, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg.
Die 25 für Brandenburg zuständigen Amtsgerichte mit Grundbuch-Ämtern unter identischer Anschrift: Bernau, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Freienwalde, Fürstenwalde, Guben, Königs Wusterhausen, Liebenwerda, Lübben, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Potsdam, Prenzlau, Rathenow, Strausberg und Zehdenick.
Die fünf für Brandenburg zuständigen Amtsgerichte mit Grundbuch-Ämtern unter anderer Anschrift: Schwedt (Grundbuchamt, Flinkenberg 37), Senftenberg (Grundbuchamt, Roßkaupe 10), Eberswalde (Grundbuchamt, Bergerstraße 9-10), Eisenhüttenstadt (Grundbuchamt-Karl-Marx-Str. 35c), Zossen (Grundbuchamt, Hauptallee 116/3).