Bei Bausparen handelt es sich um einen mittelfristigen Sparvertrag, der mit dem Ziel abgeschlossen wird, Vermögen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie aufzubauen. Darüber hinaus haben Sie durch den Abschluss des Bausparvertrages Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das Darlehen dient ebenfalls wohnwirtschaftlichen Zwecken. Neben den eigenen Sparbeiträgen, die Sie während der vereinbarten Laufzeit durch regelmäßige Zahlungen oder eine Einmalanlage leisten, können Sie zum Aufbau des Bausparguthabens auch staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Diese wird Ihnen je nach jährlichem Einkommen und Berechtigung in Form der Wohnungsbauprämie, der Arbeitgebersparzulage oder der Riesterförderung gewährt. Zudem wird das Guthaben Ihres Bausparvertrages durch den Anbieter verzinst und unterliegt einem variablen oder einem festen Zinssatz. Während der Vertragslaufzeit können Sie auf das Guthaben nicht zugreifen und keine Auszahlungen vornehmen. Wenn die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist oder die erforderliche Bewertungszahl bzw. das erforderliche Bausparguthaben erreicht ist, können Sie die Auszahlung des Guthabens beantragen. Dieses wird in einer Summe ausgezahlt. Gleichzeitig können Sie nun das Darlehen beantragen, woraufhin die Bausparkasse wie bei einer gewöhnlichen Kreditbeantragung zunächst Ihre Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit überprüft. Dies erfolgt beispielsweise anhand von Einkommensnachweisen, dem Arbeitsvertrag, Vermögensaufstellungen oder vergleichbaren Unterlagen, die Auskunft über Ihre finanzielle und wirtschaftliche Situation geben. Wenn die Bedingungen für eine Kreditaufnahme erfüllt sind, wird das Bauspardarlehen bewilligt und entweder in einer Summe oder in mehreren Zahlungen bereitgestellt. Die Höhe des Darlehens wurde wie die notwendige Bausparsumme bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt. Oftmals wird zu diesem Zeitpunkt auch schon der Sollzinssatz verbindlich vereinbart, der für die bereitgestellten Finanzierungsmittel berechnet wird. Die Tilgung des Darlehens erfolgt in der Regel in laufenden Raten während einer mittel- bis langfristigen Laufzeit, wobei einige Bausparkassen zusätzliche Sondertilgungen erlauben. Zur Besicherung des Darlehens wird eine Grundschuld zu Lasten der zu finanzierenden Immobilie vereinbart und im Grundbuch eingetragen.
