Wohnungsangebote gibt es heutzutage fast zur Genüge, die meisten davon jedoch sind mit einer Vermittlungsprovision behaftet, sollte ein Mietvertrag zustande kommen.
Doch gibt es überhaupt Möglichkeiten, eine Wohnung provisionsfrei zu mieten?
Ja, die gibt es. So darf zum Beispiel der vermittelnde Makler keine Provision verlangen, wenn ein Mietvertrag lediglich verlängert wird. Oder auch, wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Verwalter der Wohnung ist, auch in diesem Fall ist sein Provisionsanspruch nicht begründet. Das Gleiche gilt, wenn der Makler Eigentümer der zu vermietenden Wohnung ist. Diese drei Punkte schließen das Provisionsverlangen aus.
Dass der Vermittler gleichzeitig Verwalter oder Eigentümer ist, ist, wenn überhaupt, nur bei größeren Anlagen der Fall, wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus in einer kleineren Stadt mieten, sind meist Privatleute Vermieter. Sie beauftragen einen Makler, damit die Vermietung reibungslos über die Bühne geht und sie keinen Aufwand mit der Neuvermietung haben. In diesen Fällen können Sie zwar versuchen, mit dem Makler über den Provisionsanspruch zu verhandeln, doch komplett provisionsfrei wird der Makler die Wohnung im Regelfall nicht vermieten. Ob und inwiefern der Makler zu Kompromissen bei der Vermittlungsprovision bereit ist, hängt stark von der Nachfrage nach der Wohnung ab. Wenn der Makler absehen kann, dass der die Wohnung auch anderweitig zeitnah nicht vermieten können wird, ist er wahrscheinlich eher zu einer geschmälerten Provision bereit. Sollte die Nachfrage aber nichts zu wünschen übrig lassen, wird (und kann) er auf die volle Provision bestehen. Auch wenn Sie sie nicht zahlen wollen, ein anderer der vielen Interessenten wird bereit sein, den vollen Preis zu zahlen.
