Jeder Immobilien-Verkauf ist mehr als nur ein Inserat in der Zeitung oder im Internet. Insbesondere wenn es um Form und Inhalt vom Hausverkauf Vertrag geht. Denn hier muss der Eigentümer auf Details achten und sich der Haftungsrisiken bewusst sein …
Von Anfang an Augen auf
Für die Ermittlung des Immobilien-Kauf-Preises gilt über den Daumen gepeilt: Je nach Lage und Ausstattung kann das Zehn- bis Zwanzigfache der Jahres-Netto-Kalt-Miete als Verkaufs-Preis angesetzt werden. Aber in durchschnittlicher Lage erhält man derzeit selten nicht mehr als das Zwölffache der Jahres-Netto-Kalt-Miete. Spätestens nachdem der Immobilien-Verkaufs-Preis feststeht und bevor ein Inserat aufgegeben wird, ist es für jeden Immobilien-Besitzer wichtig folgende Punkte zu wissen:
… auf Nummer sicher gehen
Seit dem 1. Januar 2002 kann jeder in Haftung genommen werden, der in einem Anzeigentext übertreibt! Sobald das Inserat in der Zeitung oder im Internet veröffentlicht wird, sollte der Immobilien-Verkäufer folgende Unterlagen immer zur Hand haben: Bau- und Grundriss-Plan, aktueller Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Nebenkosten-Abrechnungen, Kosten-Übersicht von Steuern, Gebäude-Versicherungen und Abgaben, Belege über Investitionen und Renovierungen, Energiepass, Objektbeschreibung bzw. Exposé.
Clevere Verkäufer gehen beim privaten Hausverkauf Vertrag von Anfang an auf Nummer sicher. Beispielsweise nehmen sie zum Besichtigungs-Termin mit einem Kauf-Interessenten einen Zeugen mit, um in dessen Gegenwart den Käufer über alle Mängel und Schäden zu informieren. Denn dazu ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet. Er trägt das Haftungs-Risiko. Das bedeutet: Der Käufer kann auch bei später auftretenden Schäden vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz vom Verkäufer verlangen, sofern er arglistige Täuschung nachweist. Um eine Rückabwicklung und Ärgernisse zu vermeiden, sollte auch der private Immobilien-Verkäufer rechtliche Finessen kennen und beachten.
und im Zweifelsfall Notar fragen
Sobald ein Käufer gefunden ist, müssen die Kauf- und Zahlungs-Voraussetzungen anhand von einem Hausverkauf Vertrag vereinbart werden. Hierfür gibt es Standard- bzw. Muster-Verträge.
Wichtig vor dem Termin beim Notar und dem Abschluss des Vertrages: Den Käufer um eine schriftliche Finanzierungszusage seiner Bank bitten.
Wichtigster Punkt zum Hausverkauf Vertrag: Privat unterzeichnete Immobilien-Kauf-/Verkaufs-Verträge sind nicht rechtswirksam! Nur notariell beurkundete Immobilien-Geschäfte sind rechtsgültig! Der Notar organisiert und kontrolliert die erforderlichen Eintragungen und Löschungen im Grundbuch, die Zahlungs-Voraussetzungen und informiert die Finanzbehörde.
Notarielle Verträge sind für Laien meistens ein Buch mit sieben Siegeln. Deshalb unbedingt bei Unklarheiten den Notar beim Vorlesen fragen und um Erklärung bitten. Er ist dazu verpflichtet und sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten dieses Recht nutzen denn jeder Fehler beim Hausverkauf Vertrag kann Geld kosten! Dann klappt´s sicher mit dem privaten Hausverkauf Vertrag.
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